Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsumfang                                                                   

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Regelungen zwischen Unternehmenstraining DILGERT mit Sitz in Nordkirchen und dem Kunden hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

2. Leistungsumfang und Schulungsmaßnahmen 

Schwerpunkte und Inhalte von Schulungsmaßnahmen (Seminar, Workshop, Training, Schulung, Lehrgang, Coaching) sowie Vergütung, Ort und Zeitpunkt werden in Rücksprache zwischen Unternehmenstraining DILGERT und dem Kunden gesondert schriftlich vereinbart. Das gilt auch für Änderungen und Ergänzungen des Vertrages. Geringfügige inhaltliche Abweichungen bei der Durchführung der Schulungsmaßnahmen bleiben vorbehalten. Unternehmenstraining DILGERT haftet nicht für ein bestimmtes Schulungsergebnis oder einen konkreten Schulungserfolg.

 

3. Mitwirkungshandlungen des Kunden

Der Kunde stellt Unternehmenstraining DILGERT geeignete Schulungsräume zur Verfügung, die entsprechend den Schulungserfordernissen angemessen ausgestattet sind.

 

4. Rücktritt

Unternehmenstraining DILGERT behält sich vor, durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen die Schulungsmaßnahme abzusagen. Bei einer Absage durch Unternehmenstraining DILGERT werden Bemühungen unternommen, die Schulungsmaßnahme auf einen anderen Termin zu verlegen. Weitergehende Ansprüche wegen der Absage oder Verschiebung bestehen in diesem Fall nicht. Derartige Änderungen wird Unternehmenstraining DILGERT dem Kunden unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern mitteilen.

Der Kunde kann bis zum Beginn der Schulungsmaßnahme zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bis zu sechs Wochen vor dem Termin entstehen keine Stornokosten. Bis zu drei Wochen vor Beginn werden 25 % der vereinbarten Honorare als Stornierungsgebühr erhoben. Bei Stornierungen von weniger als zwei Wochen vor dem Termin werden 50 % der vereinbarten Honorare in Rechnung gestellt.

Bei kostenfreien Informationsveranstaltungen erhebt Unternehmenstraining DILGERT bei Absage bis drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin keine Stornierungsgebühr. Bei danach erfolgender Absage oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag werden entstehende Kosten in Höhe von 29,00 € in Rechnung gestellt. Diese  Stornierungsgebühr entfällt, wenn ersatzweise eine andere Person an der Veranstaltung teilnimmt.

 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Für die Schulungsmaßnahmen gelten die im Vertrag vereinbarten Vergütungen. Zu den zu berechnenden Lieferungen, Leistungen, Gebühren und Reisekosten tritt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen zahlbar innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

 

6. Haftung

Veranstalter von firmeninternen Schulungs- und Trainingsmaßnahmen (Seminare, Trainings, Workshops, Schulungen, Coaching usw.) ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Unternehmenstraining DILGERT. Der Auftraggeber hat ggf. die von ihm eingeladenen Teilnehmer darauf hinzuweisen bzw. selbständig für Versicherungsschutz zu sorgen. Bei offenen Seminaren haftet Unternehmenstraining DILGERT nicht für Schäden, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit seiner Weiterbildung erleidet. Ausnahmen sind  vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, dass von Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Unternehmenstraining DILGERT ausgeht.

Die jeweilige Schulungsmaßnahme beruht auf fundierter, wissenschaftlicher Grundlage und wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissenstand vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat, Richtigkeit der vermittelten Schulungsinhalte und Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt Unternehmenstraining DILGERT keine Haftung. Die Haftung von Unternehmenstraining DILGERT beschränkt sich nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

7. Urheberrecht

Die Teilnehmer erhalten zu den Veranstaltungen Teilnehmerunterlagen. Diese sind urheberrechtlich geschützt.  Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Teilnehmerunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Urhebers gestattet.

 

8. Referenzen

Der Auftraggeber gestattet Unternehmenstraining DILGERT die Aufnahme des Firmennamens in die Referenzkundenliste. Es erfolgt ausschließlich die Nennung des Firmennamens und des Firmensitzes. Personennamen werden selbstverständlich nicht veröffentlicht.

 

9. Datenschutz, Geheimhaltungspflicht, Verschwiegenheitspflicht

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle in diesem Vertragsverhältnis über den Vertragspartner erhaltenen Informationen unbefristet geheim zu halten. Das gilt insbesondere für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebsgeheimnis erkennbar sind.

Unternehmenstraining DILGERT nimmt den Datenschutz sehr ernst und verpflichtet sich, auch bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten die Ausführungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz strikt einzuhalten.

 

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort

Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Unternehmenstraining DILGERT, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weit gehend erreicht wird. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.

 

Stand: 09/2010